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Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) ist ein schulisches Programm zum Nachweis von Deutschkenntnissen. Es wird von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam verantwortet.
An der Deutsch-Norwegischen Schule Oslo (DENOSO) ist das DSD-Programm seit 2010 implementiert. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 nehmen an den Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom Stufe I (DSD I) teil. In Einzelfällen kann die Prüfung auch in der Jahrgangsstufe 9 abgelegt werden.
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Das Deutsche Sprachdiplom ist ein gemeinsames schulisches Programm von Bund und Ländern in Deutschland.
Der Zentrale Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom regelt die Belange des DSD. Beteiligt sind die Länder der Bundesrepublik Deutschland, das Auswärtige Amt sowie das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung und Durchführung der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom sowie die Zuerkennung der Prüfungsergebnisse.
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An der Deutsch-Norwegischen Schule Oslo ist das DSD-Programm seit 2010 implementiert.
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 nehmen an den Prüfungen zum DSD I teil. In Einzelfällen können die Prüfungen auch in der Jahrgangsstufe 9 abgelegt werden.
An den DSD-Prüfungen dürfen Schülerinnen und Schüler genehmigter DSD-Schulen teilnehmen.
Voraussetzung für die Genehmigung einer Schule ist unter anderem, dass der Deutschunterricht einem adäquaten und zielgerichteten Curriculum folgt. Für das DSD I muss der Deutschunterricht einen Umfang von mindestens 600 Unterrichtsstunden à 45 Minuten haben.
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Mit dem Deutschen Sprachdiplom Stufe I (DSD I) werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachgewiesen.
Das DSD I bescheinigt, dass Schülerinnen und Schüler über die notwendigen sprachlichen Kompetenzen verfügen, um sich in schulischen und alltäglichen Kontexten selbstständig auf Deutsch zu verständigen.
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Das DSD I dient als Grundlage für den weiteren Bildungsweg.
Zum Abschluss des Etappensystems an der DENOSO zeigt das DSD I, inwieweit die Schülerinnen und Schüler die sprachlichen Anforderungen des deutschsprachigen Fachunterrichts erfolgreich bewältigen können.
Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erwerben, kann das DSD I zudem eine wichtige Voraussetzung für den Besuch eines Studienkollegs in Deutschland darstellen.
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Die DSD-Prüfungen werden weltweit an zentral festgelegten Terminen durchgeführt. Für jeden Prüfungstermin wird ein einheitlicher Prüfungssatz zur Verfügung gestellt.
Die Prüfungen werden zentral in Deutschland ausgewertet. Weltweit nehmen jährlich rund 85.000 Schülerinnen und Schüler an DSD-Prüfungen teil.
An Deutschen Auslandsschulen liegt die Prüfungsleitung bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter.
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Weitere Informationen zum Deutschen Sprachdiplom finden Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen: